Traktor trifft Fahrrad
Der Elberadweg führt in Sachsen-Anhalt oft über ländliche Wirtschaftswege. Radfahrer haben nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz das Recht alle Wege und ungenutzte Grundflächen in der freien Landschaft kostenlos zu befahren. Im Gegenzug müssen typische Gefahren wie z.B. Spuren und Verschmutzungen hingenommen werden, es gibt keine besondere Sorgfalt- oder Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer. Auch auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrsordnung, an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“, und auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ausweichen muss der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt. Das ist in der Regel nicht der Traktorfahrer.
Radfahren im Wald
Die extreme Trockenheit in den letzten Jahren hat zahlreiche Bäume am Elberadweg geschwächt oder gar zum Absterben geführt. Insbesondere Laubbäume sind auf Grund ihrer Wuchsstruktur in der Zusammenbruchphase unberechenbar. Es ist verstärkt mit Gefahren durch abbrechende Äste und umstürzende Bäume zu rechnen - auch ohne Wind-Ereignis. Auch grüne Äste, z.B. an Buchen, können ohne Vorwarnung abbrechen. Daher bitten wir um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Insbesondere nach amtlichen Warnungen vor starken Böen und Sturm sollten Sie solche Strecken meiden. Einige Forstbehörden warnen mit Schildern vor diesen Gefahren bzw. "sperren" damit gefährdete Strecken, auch wenn diese dazu nicht verpflichtet sind. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Wälder und Wege nach § 22 Landeswaldgesetz auf eigene Gefahr. Die Waldbesitzer sind nicht verpflichtet solche natürlichen Gefahrenquellen zu beseitigen.
Radfahren auf Deichen
Deiche dienen vorrangig als Hochwasserschutzanlagen. Radfahren auf Deichwegen kann gestattet werden – muss aber eben nicht. Fahrzeuge vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Schafe der Deichschäfereien haben daher grundsätzlich Vorrang. Es gelten am und auf dem Deich die Grundprinzipien der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber allen Nutzern. Wir weisen darauf hin, dass bei Hochwasserlagen das Betreten und Befahren der Deiche verboten ist und aufgestellte Schilder, welche das Betreten oder Befahren auf eigene Gefahr gestatten, ungültig sind. Übrigens: Fahrräder mit einem elektrischen Hilfsantrieb werden wie Fahrräder behandelt und dürfen die Deichwege befahren.
Raupe trifft Radfahrer
Vorzugsweise an Eichen finden sich auf Grund der Klimaerwärmung in den letzten Jahren ab April/Mai verstärkt Nester der Eichenprozessionsspinner. Die Brennhaare der Raupe ab dem 3. von 6 Larvenstadien sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen aus, auch im Winter. Raupen und Nester daher auf keinen Fall berühren. Bei Kontakt umgehend im Freien Kleidung wechseln und später bei 60 Grad Waschen, Schuhe nass reinigen, sichtbare Raupenhaare mit einem Klebestreifen entfernen. Gründlich duschen mit Haarreinigung und Augenspülung. Bei Hautreaktionen einen Arzt aufsuchen! Bei Atemnot sofort den Rettungsdienst alarmieren!